Raumplanung
Harmonische Eingliederung in die Landschaft
Eingliederung in die Landschaft: Gemeindeautonomie. Das Ermessen der Gemeinde wird grundsätzlich nicht durch die Beschwerdeinstanz ersetzt.
Fiorenzo Cotti ist SAV Fachanwalt für Bau- und Immobilienrecht, dem Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Im Rahmen dieses Fachgebietes berät er Privatpersonen und Unternehmen sowie Institutionen.
Raumplanung
Eingliederung in die Landschaft: Gemeindeautonomie. Das Ermessen der Gemeinde wird grundsätzlich nicht durch die Beschwerdeinstanz ersetzt.
Raumplanung
Die VSS-Normen sind nicht immer verbindlich. In der Praxis können lokale Gewohnheiten vorherrschen.
Raumplanung
Unter restriktiven Bedingungen kann die Gemeinde die Ausnutzungsziffer eines Projektes reduzieren. Bei der Ausübung ihrer Befugnisse muss die Gemeinde die privaten und öffentlichen Interessen der Gemeinde (z.B. Ästhetik), aber auch die Ziele des Bundesrechts (z.B. RPG, USG) berücksichtigen.
Vertragsrecht und haftpflichtrecht
Für die gerichtliche Durchsetzung eines Werklohns ist eine hohe Präzision in den Rechtsschriften unentbehrlich.
Vertragsrecht und haftpflichtrecht
Der Unternehmer kann durch sein Verhalten sein Recht, das Vorhandensein von Mängeln zu bestreiten, beeinträchtigen (z. B. das Recht, sich auf die Verspätung der Mängelrüge oder die Verjährung zu berufen; stillschweigender Verzicht).
Vertragsrecht und haftpflichtrecht
Nur eine sorgfältige Führung der Baustellebuchhaltung ermöglicht es, im Prozessfall, die strengen Kriterien des Bundesgerichts zum Nachweis der Forderung zu erfüllen.
Vertragsrecht und haftpflichtrecht
Die unzeitige Kündigung eines befristeten Auftrages wird als unzeitig vermutet (widerlegbar) . Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Beauftragte (z.B. der Architekt) einen Schadenersatz beanspruchen, da er keine anderen Einnahmen erzielen konnte.