Zweitwohnsitze: Rechtsmissbrauch

Zweitwohnsitze: RechtsmissbrauchIn Gemeinden, in denen die 20-Prozent-Quote überschritten wird, ist bei unrealistischer Nutzungsabsicht oder -möglichkeit einer Hauptwohnung von einer Umgehung der gesetzlichen Regelung auszugehen. Prüfung von Amtes wegen