Unzeitige Kündigung eines Mandatsvertrages (z.B. Architektenvertrag)

Die unzeitige Kündigung eines befristeten Auftrages wird als unzeitig vermutet (widerlegbar) . Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Beauftragte (z.B. der Architekt) einen Schadenersatz beanspruchen, da er keine anderen Einnahmen erzielen konnte.