Kürzung der Ausnutzungsziffer

Unter restriktiven Bedingungen kann die Gemeinde die Ausnutzungsziffer eines Projektes reduzieren. Bei der Ausübung ihrer Befugnisse muss die Gemeinde die privaten und öffentlichen Interessen der Gemeinde (z.B. Ästhetik), aber auch die Ziele des Bundesrechts (z.B. RPG, USG) berücksichtigen.